Die meisten Verbraucher haben sicherlich bereits einmal von der SCHUFA gehört, wissen aber häufig im Detail nicht, worum es sich dabei eigentlich genau handelt, was die Aufgabe der SCHUFA ist und welche Eigenschaften sie hat. Zunächst einmal ist interessant zu wissen, dass die Abkürzung SCHUFA für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ steht. Es handelt sich bei dieser Schutzgemeinschaft um ein Unternehmen privatwirtschaftlichen Rechts, dessen wesentliche Aufgabe darin besteht, seinen Vertragspartnern Auskünfte über die Kreditwürdigkeit der Personen zu geben, deren Daten in der SCHUFA vorhanden sind. Insgesamt hat die SCHUFA mehr als 400 Millionen Informationen von über 60 Millionen Bundesbürgern gesammelt.
Personenbezogene Daten | Daten zur Kreditwürdigkeit |
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Name | bestehende Girokonten |
Anschrift (alte & aktuelle) | laufende Kredite |
Geburtsdatum | Kreditkarten |
Geschlecht | Handy- und Telekommunikationsverträge |
Welche Daten sind in der SCHUFA enthalten?
Die Daten, die in der SCHUFA enthalten sind, lassen sich in zwei große Gruppen einteilen. Die erste Gruppe besteht aus den personenbezogenen Daten, wie zum Beispiel Name, aktuelle Anschrift, frühere Adressen, Geburtsdatum und Geschlecht. Die zweite Gruppe der SCHUFA Daten besteht aus den Merkmalen, die letztendlich zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit dienen. Es werden beispielsweise Daten zu bestehenden Girokonten, Krediten, Kreditkarten oder Verträgen im Bereich der Telekommunikation gesammelt. Besonders wichtig für die Vertragspartner sind die sogenannten Negativmerkmale, die zu einer negativen Kreditwürdigkeit führen. Zu diesen Negativmerkmalen gehören beispielsweise Mahnbescheide, Eidesstattliche Versicherungen oder auch Haftbefehle. Daten zum Einkommen werden entgegen eines weit verbreiteten Gerüchts in der SCHUFA übrigens nicht gesammelt.
[Zahlen und Fakten SCHUFA]
Die SCHUFA-Auskunft
Wie zuvor kurz erwähnt, besteht die Hauptaufgabe der SCHUFA vor allen Dingen darin, es den Vertragspartnern zu ermöglichen, sich ein Bild über die Bonität des Kunden zu machen. Dazu können die Vertragspartner eine SCHUFA-Auskunft einfordern, was allerdings – bis auf wenige Ausnahmen – nur unter der Voraussetzung möglich ist, dass der Verbraucher dazu sein Einverständnis gibt. Insbesondere Banken und Versicherungsgesellschaften nutzen die Möglichkeit und fordern vor Vertragsabschluss eine SCHUFA-Auskunft an. Diese Auskunft beinhaltet vor allen Dingen den Scorewert, mittels dessen der Vertragspartner erkennen kann, ob der Kunde über eine gute oder schlechte Bonität verfügt. Jeder Verbraucher hat darüber hinaus seit einigen Jahren das Recht, einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft bei der SCHUFA anzufordern. Dies ist mittlerweile auch über den Onlineweg möglich.